Bedingungen des Gastaufnahmevertrags
Ich vermiete ausschließlich nach den folgenden Bedingungen.
- Der Gastgebervertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers / der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Vermieter in der Regel, nach Rechtsprechung der Gerichte, bei Ferienwohnungen 90% des vereinbarten Preises zu verlangen.
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- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer / Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers / der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
- Preisaushang: Alle Zimmer unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Aushangpflicht. Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot.
